Nicht-Justizbediensteten ist der Zugang zur Kantine nur gestattet, wenn sie immunisiert oder getestet sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 CoronaSchVO).

Der Nachweis ist dem Kantinenpersonal vorzulegen.

Die Kantine befindet sich in der 3. Etage des Landgerichts gegenüber dem Aufzug. Sie gelangen in die Kantine über den Zugang in der 2. Etage (Durchgang zum Landgericht).


In der Zeit von 09:00 bis 13:30 Uhr kann die Kantine auch von Personen besucht werden, die nicht im Justizzentrum tätig sind.


Der jeweils gültige Speiseplan kann in der Kantine eingesehen werden.